Abmahnfalle Creative Commons Lizenz – Vorsicht bei Wikipedia Bildern

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Abmahnfalle Creative Commons Lizenz – Vorsicht bei Wikipedia Bildern

In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen wegen fehlender oder nicht korrekter Lizenz- und Namensnennung bei Verwendung von unter Creative Commons (CC) lizensierter Bilder wie etwa aus Wikipedia oder Flickr. Betroffen sein können: Betreiber kleiner Unternehmens-Websites, Webdesigner, Blogger, Grafiker, Software Entwickler.

Bei der Verwendung von Bildmaterial (Fotos, Grafiken, Illustrationen) aus Wikipedia ist äußerste Vorsicht geboten, auch wenn es sich um vermeintlich freie Werke handelt, wie die Creative Commons Lizenz suggerieren mag.
User, die Fotos bei Wikipedia online stellen, können sich im Lizenzbaukasten von Creative Commons Ihre Lizenz so zusammenstellen, dass sie die freie Vervielfältigung an eine Reihe von Bedingungen knüpfen können.

Creative Commons – Namensnennung (Attribution)

Grundsätzliche sind bei der Verwendung von Bildmaterial, das unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurde, folgende Angaben zu machen:

  • Der Titel des Werkes
  • Die URL des Werkes
  • Der Name (oder Pseudonym) des Urhebers
  • Der Link auf die Creative Commons Lizenz

Die Creative Commons hat zur Namensnennung eine Empfehlung verfasst, siehe Best Practices

Abmahnfalle – Creative Commons Honeypots

Es mag vorkommen, dass man Bildmaterial, das einer Creative Commons Lizenz unterliegt, verwendet und die Namensnennung weglässt, sei es aus Unwissenheit (bei Wikipedia ist doch alles frei…), weil man die Lizenzangaben nur liest bis zu dem Punkt:

You are free:

  • to share – to copy, distribute and transmit the work
  • to remix – to adapt the work

weil die Angabe aus Layout-Gründen nicht unter das Bild passt oder z.B. bei Software Demos dort einfach nicht unterzubringen ist – oder es schlicht und einfach vergisst.

In diesem Fall riskiert man, von darauf spezialisierten Anwälten mit strafbewehrten Unterlassungerklärungen wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt zu werden. Denn: Hat man oben erwähnte Pflichtangaben ganz oder teilweise weggelassen oder nicht korrekt umgesetzt (Beispielsweise: „Bildmaterial: Wikipedia“) so erlischt die Lizenz und man wird mit teilweise horrenden Schadenersatzforderungen zu ansonsten freiem und kostenlosen Bildmaterial konfrontiert.

Die Häufung derartiger Fälle in jüngerer Zeit und die Vorgehensweise lassen vermuten, dass es sich bei dieser juristischen Haarspalterei um gezielte Fallen (sogn. Honeypots) zum Abkassieren handelt. Wenn der finanzielle Aspekt hier nicht im Vordergrund stehen würde, wäre eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Hinweis, die fehlenden Angaben hinzuzufügen meist völlig ausreichend. Das es sich hierbei oft um eher mittelmäßiges Bildmaterial handelt, stärkt den Verdacht der Abzocke, ändert aber letztlich nichts an der Sachlage: auch der Urheber eines schlechten Werkes wird durch das Urheberrecht geschützt.

Absicherung durch Bildquellenangaben

Sollte die Platzierung der benötigten Angaben nahe am Bild nicht möglich sein, sollte man als Webseiten Betreiber derartige Angaben z.B. als Listing (Ähnlich einer Quellenangabe bei Wissenschaftlichen Arbeiten) z.B. im Impressum machen oder auf einer dedizierten Unterseite.

Professionelle Alternativen zu Creative Commons

Möchte man sich mit derlei Angaben und Abmahnungen ersparen, kann man relativ kostengünstig Bilder von professionellen Stockfoto Anbietern wie etwa Shutterstock oder Fotolia beziehen. Trotz der eindeutigen kommerziellen Ausrichtung dieser Dienstleistungen sollte man auch hier pauschal (z.B. im Impressum) auf die Quelle des verwendeten Bildmaterials verweisen. Gleiches gilt, wenn man z.B. Produktbilder aus für diese Zwecke bereitgestellten Bilddatenbanken großer Hersteller verwendet.


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