Razzia bei Abmahn-Anwälten wegen Erpressung mit Google Fonts

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Razzia bei Abmahn-Anwälten wegen Erpressung mit Google Fonts

Die Abmahnwelle wegen Google Fonts hat eine – aus unserer Sicht erfreuliche – Wendung genommen: Gestern durchsuchte nach übereinstimmenden Pressemeldungen die Polizei die Geschäftsräume eines Abmahnanwalts aus Berlin und dessen Mandanten „wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen“ .

Wieviel hatten die Abmahnanwälte eingesackt?

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurden durch die Polizei in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt.

Bei der bekannten Höhe der Forderung von 170,-€ und hunderttausenden Abmahnschreiben hätten knapp 2.000 Leute gezahlt, was in etwa der gepfändeten Summe entspricht. Allerdings gingen auch über 400 Anzeigen von Abgemahnten bei der Staatsanwaltschaft ein. Bleibt zu hoffen, dass die Leute, die das „Vergleichsangebot“ aus Sorge vor einem Zivilverfahren annahmen und die Zahlung leisteten, ihr Geld bald zurückerhalten.

Was sagt die Staatsanwaltschaft zu der Durchsuchung bei den Abmahn-Anwälten?

Dass die behaupteten Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht bestanden, soll den Beschuldigten dabei bewusst gewesen sein. Entsprechend sollen sie auch gewusst haben, dass für die Angeschriebenen kein Anlass für einen entsprechenden Vergleich bestand, da sie die angeblichen Forderungen gerichtlich nicht hätten durchsetzen können. Die Androhung eines Gerichtsverfahrens soll daher tatsächlich nur mit dem Ziel erfolgt sein, die Vergleichsbereitschaft zu wecken.

Quelle: Pressemeldung der Berliner Staatsanwaltschaft

Auch die aufgeführten Abmahngründe als Schadensersatz für einen „Kontrollverlust“ des Betroffenen und ein „individuelles Unwohlsein“ dürften damit vom Tisch sein.

Mehr zu dem Thema „Durchsuchungen bei Abmahnanwälten„:

Was los mit den Google Fonts?

Wir hatten bereits selber das Vergnügen, Post vom besagten Berliner Abmahn-Anwalt bekommen zu haben, insofern können wir uns schon ein wenig freuen und müssen sagen: „Das geschieht denen Recht!“.

Trotzdem bleibt die ganze Sache nach wie vor eine Grauzone und es bleibt zu hoffen, dass im Zuge der Strafanzeigen und der anschließenden Ermittlungen auch die Rechtsprechung wieder ein wenig weg geht von diesem unsäglichen Urteil des Landgerichtes München vom Anfang des Jahres (Az.: 3 O 17493/20) was den ganzen „Kontrollverlust“, „Unwohlsein“ und anderes großes Aua erst ermöglicht hat.

Was mache ich mit den Google Fonts? Ist der Spuk jetzt vorbei?

Vermutlich dürfte dieser Schuss vor den Bug die Abmahner für eine Weile abschrecken… Die Empfehlung aller gängigen und ernstzunehmenden Quellen (u.a. auch die IHK) ist und bleibt allerdings: Google Fonts lokal hosten – so geht’s bei WordPress & Co.

Und leider bleibt zu befürchten, dass andere Trends diese Abmahnwelle ablösen, weil irgendwem wieder großes Aua widerfährt, das sich nur mit Pflastern aus gelben, grünen und lila Scheinchen wegpusten lässt…


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